Zu jeder Pflegeheim-Transaktion gehört eine sog. Due Diligence. Diese teilt sich in 3 Themenbereiche auf:
- Rechtliche “Due Diligence”
- Technische “Due Diligence”
- Wirtschaftliche “Due Diligence”
Die rechtliche Due Diligence beinhaltet Themen wie:
- Das umfangreiches Vertragswerk, zwischen den einzelnen Vertragspartnern.
- Eigentümer : Pflegeheimbetreiber in Bezug auf Pachtsumme und Bedingungen, sowie z.B. Regelung der Unterhaltskosten etc.
- Eigentümer : Bauunternehmen wenn sich das Objekt noch in einem Gewährleistungszeitraum befindet
- Eigentümer : Pflegeheimbetreiber : Behörden für die rechtlichen Betriebs- und Unterhaltsgenehmigungen
- etc.
Die technische Due Diligence beinhaltet Themen wie:
- Umfassende technische Prüfung und Bewertung der Bausubstanz des Gebäudes
- Grundsätzlicher Zustand der Sozialimmobilie.
- Sie gibt Aufschluss über die Qualität der Bauausführung, den Instandhaltungsstand und zeigt den Bedarf an Sanierung und Modernisierung
- Rechtsnormen für Spezialimmobilien (z. B. DIN 18040, Norm für barrierefreies Bauen)
- etc.
Die wirtschaftliche Due Diligence beinhaltet Themen wie:
- Die wirtschaftliche Situation und die Qualität des Betreibers bzw. Trägers
- Die Bedarfssituation vor Ort Mikro – Makroökonomie
- Wirtschaftlichen Aspekte aus den Ergebnissen der technischen Due Diligence
- Kaufpreisbewertung
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Holger Käunicke gern zur Verfügung.
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