Due Diligence – Pflegeheim

Zu jeder Pflegeheim-Transaktion gehört eine sog. Due Diligence. Diese teilt sich in 3 Themenbereiche auf:

  • Rechtliche “Due Diligence”
  • Technische “Due Diligence”
  • Wirtschaftliche “Due Diligence”

 

Die rechtliche Due Diligence beinhaltet Themen wie:

  • Das umfangreiches Vertragswerk, zwischen den einzelnen Vertragspartnern.
    • Eigentümer : Pflegeheimbetreiber in Bezug auf Pachtsumme und Bedingungen, sowie z.B. Regelung der Unterhaltskosten etc.
    • Eigentümer : Bauunternehmen wenn sich das Objekt noch in einem Gewährleistungszeitraum befindet
    • Eigentümer : Pflegeheimbetreiber : Behörden für die rechtlichen Betriebs- und Unterhaltsgenehmigungen
    • etc.

Die technische Due Diligence beinhaltet Themen wie:

  • Umfassende technische Prüfung und Bewertung der Bausubstanz des Gebäudes
    •  Grundsätzlicher Zustand der Sozialimmobilie.
    • Sie gibt Aufschluss über die Qualität der Bauausführung, den Instandhaltungsstand und zeigt den Bedarf an Sanierung und Modernisierung
    • Rechtsnormen für Spezialimmobilien (z. B. DIN 18040, Norm für barrierefreies Bauen)
    • etc.

Die wirtschaftliche Due Diligence beinhaltet Themen wie:

  • Die wirtschaftliche Situation und die Qualität des Betreibers bzw. Trägers
  • Die Bedarfssituation vor Ort Mikro – Makroökonomie
  • Wirtschaftlichen Aspekte aus den Ergebnissen der technischen Due Diligence
  • Kaufpreisbewertung

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Holger Käunicke gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und reagieren schnell und entschlossen!

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