Pflegeheim verkaufen: Diskrete Nachfolgeregelung für Betreiber & Eigentümer
Wenn Sie Ihr Pflegeheim verkaufen möchten, stehen Sie vor einer Entscheidung von immenser Tragweite. Die lückenlose Übergabe von laufendem Pflegebetrieb und Sozialimmobilie aus einer Hand muss absolut geräuschlos und rechtssicher erfolgen – ohne Unruhe bei Mitarbeitern, Bewohnern und Behörden.
Ihr diskreter Erstkontakt ohne Risiko:
Besprechen Sie Ihre Nachfolgeregelung direkt mit der Geschäftsführung. Absolut vertraulich, unverbindlich.
Ihr Lebenswerk besteht aus Verantwortung und realen Werten.
Als Inhaber, der sowohl den Pflegebetrieb leitet als auch Eigentümer der Immobilie ist, stehen Sie bei einer Nachfolgeregelung vor einer doppelten Herausforderung. Sie verkaufen kein anonymes Unternehmen und kein leeres Gebäude, Sie übergeben einen hochregulierten Wirtschaftsbetrieb und ein wertvolles Immobilien-Asset zeitgleich.
Das größte Risiko beim Aufschieben dieser Entscheidung ist das Entstehen von Unruhe, sobald Verkaufsgerüchte laut werden:
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- Der Betrieb: Mitarbeiter kündigen aus Angst um ihren Arbeitsplatz (§ 613a BGB), Betreuer melden Bewohner ab, die Heimaufsicht schaltet sich ein.
- Die Immobilie: Ein falscher Umgang mit dem Objekt am Markt verbrennt den realen Sachwert und zieht fachfremde Makler an, die den Wert einer Sozialimmobilie überhaupt nicht kalkulieren können.
Betrieb und Immobilie gehören zusammen – Pflegeheim verkaufen mit Expertise
Gewöhnliche Immobilienmakler sehen nur Quadratmeter und Brandschutzauflagen. Reine M&A-Berater verstehen zwar Bilanzen, haben aber keine Ahnung von den rechtlichen Fesseln des Pflegemarktes. Wir trennen diese Bereiche nicht künstlich, sondern führen sie strategisch zusammen:
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- Die Betreiber-Ebene: Wir sichern den rechtssicheren Übergang der Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB und prüfen die persönliche Eignung des Nachfolgers für die Heimaufsicht.
- Die Immobilien-Ebene: Wir kennen die Besonderheiten bei der Refinanzierung von Investitionskosten (Gesonderte Berechnung) und den Einfluss von Versorgungsverträgen (§ 72 SGB XI) auf den reinen Gebäudewert. Weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie direkt beim Bundesministerium für Justiz (SGB XI).
- Spezial-Modelle: Ob vollständiger Verkauf von Betrieb und Immobilie oder maßgeschneiderte Lösungen wie ein Sale-and-Rent-Back (Sie verkaufen das Gebäude an einen Investor und betreiben es weiter) – wir decken das gesamte Spektrum ab. Wie wir diesen Prozess im Detail steuern, erfahren Sie auf unserer Übersicht zum Ablauf beim Pflegeheimverkauf.
Warum Inhaber-Eigentümer auf INVESTORA vertrauen:
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- 100 % Marktplatz-Verzicht: Garantiert kein Eintrag in öffentlichen Immobilienbörsen oder Portalen.
- Vorverifiziertes Netzwerk: Direkter, exklusiver Zugriff auf bonitätsgeprüfte Family Offices und Betreiber.
- Sektor-Expertise: Tiefenkenntnis der länderspezifischen Heimgesetze und Pflegesatzstrukturen auf Augenhöhe.
Ein vertrauliches Gespräch unter Kaufleuten.
Wir verkaufen Ihnen am Telefon keinen Pflegeheimverkauf. Wir bieten Ihnen die kaufmännische Sicherheit, dass Ihr Lebenswerk verstanden wird.
Lassen Sie uns in einem ersten, vollkommen unverbindlichen Gespräch Ihre Situation analysieren. Ohne Verkaufsrhetorik, dafür mit Handschlagqualität und klarem Blick für das Machbare.
Das ist unser Stil – persönliche Beratung direkt mit den Hauptverantwortlichen, kompromisslos in der Diskretion.
Holger Käunicke
Geschäftsführer
Telefon: 02182 573 223
Direkt-E-Mail: h.k.@investora.de
